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Allgemeine Kursbedingungen

 An – und Abmelden  

 

Die Anmeldung  hat durch den Erziehungsberechtigten zu erfolgen.

An- und Abmeldungen können telefonisch oder schriftlich erfolgen. Eine Kursteilnahme ist mit dem Zeitpunkt der definitiven Anmeldung zu einem terminierten Kurs verbindlich, da zu jedem Kurs nur eine bestimmte Anzahl an Personen aufgenommen werden kann.

Abmeldungen können nur bis zu sieben Werktagen VOR Kursbeginn entgegengenommen werden. Abmeldungen, die später erfolgen, können mit einer Stornogebühr in Höhe von 30% belastet werden. Für Abmeldungen, die nicht oder erst nach Kursbeginn erfolgen, wird die volle Kursgebühr fällig.

Anmeldungen werden bei Vorliegen der Teilnahmevoraussetzungen grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

 

Kursgebühr und Zahlung

Die aktuellen Kursgebühren sind dem Kursverzeichnis auf der Homepage zu entnehmen. In der Kursgebühr ist die Gebühr für die Nutzung des Schwimmbades für die Zeit des Kurses inbegriffen. 

Die Kursgebühr ist nach Erhalt der Kursbestätigung fällig und bis spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn auf das in der Kursbestätigung angegebene Konto zu überweisen. 

   

Kulanzregelung für versäumte Stunden  

Außerdem obliegt A.L.G.AQUA die Entscheidung den Kulanzweg einzuschlagen. 

Gutschriften können nicht bar abgelöst werden. Ebenso verfallen diese nach einem Jahr, wenn sie bis dahin nicht in Anspruch genommen wurden. Der/Die Kursleiter/in führt nach bestem Wissen und Gewissen Aufzeichnungen über die Anwesenheit der Schwimmschüler. Im Zweifelsfall sind die Aufzeichnungen des/der Kursleiters/in gültig. 

  

Für Privatstunden gilt sinngemäß Punkt 1. Werden vereinbarte Termine ohne Abmeldung nicht wahrgenommen, wird die gesamte Stunde berechnet.  

 

 

Haftung 

Die Haftung des/der Kursleiters/in ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.  

Die Aufsichtspflicht des/der Kursleiters/in erstreckt sich ausschließlich auf die Kurszeit. Vor Schwimmkursbeginn und nach Schwimmkursende kann A.L.G.AQUA keine Verantwortung für die Schwimmschüler vom/von der Kursleiter/in übernehmen. 

Außerhalb der Kurszeiten sind die Eltern für ihre Kinder verantwortlich. Wenn zu spät ankommende Schwimmschüler ohne Aufsicht zu ihrer Schwimmgruppe geschickt werden, kann im Falle eines Unfalls während des Weges zur Gruppe, A.L.G. AQUA ebenfalls nicht zur Verantwortung zogen werden.

 

In diesem Fall sind ebenfalls die Begleitpersonen für die Folgen verantwortlich. Für erwachsene Teilnehmer kann auch während der Kurszeit keine Haftung übernommen werden. Psychische oder physische Beeinträchtigungen, welche eine Gefährdung des Kursteilnehmers darstellen könnten, müssen gemeldet werden (z. B. Epilepsie, Ohrenerkrankungen...), ansonsten ist auch A.L.G.AQUA während der Kurszeit haftungsfrei! 

  

Vertragliches Rücktrittsrecht von A.L.G .AQUA bei Nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl 

Alle Kurse erfordern eine Mindestteilnehmerzahl von in der Regel 6 Teilnehmern. 

Es sei denn, in den Kursverzeichnissen ist ausdrücklich eine andere Mindestteilnehmerzahl genannt. 

Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich A.L.G.AQUA das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und den Kurs abzusagen. Die Teilnehmer/innen werden in diesem Fall spätestens 3 Werktage vor Kursbeginn benachrichtigt.  Sollte kein Alternativangebot gefunden werden, wird die Kursgebühr in diesem Fall in voller Höhe zurückerstattet. Ein darüber hinausgehender Anspruch ist ausgeschlossen. 

  

Umfang der Unterrichtsleistungen  

Die Dauer der Unterrichtseinheiten ist der Preisliste und Kursbeschreibung zu entnehmen. Alle Kurse - mit Ausnahme Kleinkindkurse - werden ohne Mithilfe der Eltern durchgeführt, da die Kinder dadurch abgelenkt werden könnten. 

In der Kursgebühr ist der Eintritt nur für den Kursteilnehmer erhalten. Für die Begleitperson ist dieser nicht enthalten. 

  

Es gilt in jedem Fall die Benutzungsordnung des Hallenbades. 

Den Anweisungen des Badepersonals ist Folge zu leisten. Bei einem Unterrichtsausfall durch höhere Gewalt oder wegen technischer Defekte der Schwimmbadanlage oder deren Nebenanlagen besteht kein Anspruch auf Wiederholung der Kursstunde. Die Kursgebühr für diese Kursstunde wird nicht erhoben. 

Schon eingegangene Beiträge werden zurückerstattet oder verrechnet.           

 

Im Krankheitsfall des/der Kursleiters/in sorgt diese/r für eine Vertretung, damit die Kontinuität des Kurses gewährleistet bleibt. Sollte dies nicht gelingen, wird für die Kursstunde kein Anspruch erhoben. 

Im Zweifel, ob eine Kursstunde ausfällt, hat der Kursteilnehmer bzw. der Sorgeberechtigte sich beim/bei der Kursleiter/in oder bei  A.L.G.AQUA zu informieren. 

  

Weisungen 

Die Kursteilnehmer haben die Einhaltung der Haus -und Badeordnung zu befolgen. 

Der/Die Kursleiter/in ist berechtigt, den Kursteilnehmern Weisungen zu erteilen. 

Bei wiederholter Nichteinhaltung von Weisungen kann die Teilnahme an dem Kurs verweigert werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühren. 

  

Datenschutz und Erhebung personenbezogener Daten

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten geschieht ausschließlich zum Zweck der Teilnahme an Schwimmkursen, die durch A.L.G. AQUA durchgeführt werden.

Bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Erfüllung eines Vertrages zwischen Ihnen und A.L.G. AQUA dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.
Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der unser Unternehmen unterliegt, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO als Rechtsgrundlage.

Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

Ihre Daten werden nicht verkauft, vermietet oder in anderer Weise als hier beschrieben Dritten zur Verfügung gestellt. Übermittlungen personenbezogener Daten an staatliche Einrichtungen und Behörden erfolgen nur im Rahmen zwingender nationaler Rechtsvorschriften.

 

Rechtsverhältnis

Die Rechtsbeziehungen zwischen dem/der Kursleiter/in und dem Kursteilnehmer sind privatrechtlicher Natur. Es gilt deutsches Recht. Jede Änderung oder Ergänzung des Unterrichtsvertrages hat schriftlich zu erfolgen. Gerichtstand ist Wiesbaden. 

 

Salvatoresche Klausel 

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtwirksamer Weise für beide Parteien wirtschaftlich am Nächsten kommt. 

 

Sonderklausel für die Schwimmkurse während der Corona Pandemie.

1.  Die Anmeldung für die Schwimmkurse sind nur mit der Akzeptierung Sonderklausel der       Corona Pandemie zulässig. 

2.   Die Hygiene-Bedingungen des Badbetreibers Mattiaqua sind wie folgt einzuhalten:

3.  Die Teilnahme für die Schwimmkurse, sind nur nachweislich unter den 3G-Regeln möglich               (genesen, geimpft, negativ auf das Corona-Virus getestet sein.)

  Siehe bitte den unten angegebenen Text von Mattiaqua 

Ab dem 19. August gelten für den Besuch des Thermalbades Aukammtal und die Nutzung der Hallenbäder strengere Maßnahmen. So sieht das Präventions- und Eskalationskonzept des Landes Hessen die Anwendung der 3G-Regel ab einer Inzidenz von 35 vor. 

Um das Thermalbad oder die Hallenbäder besuchen zu können, müssen die Gäste demnach entweder komplett geimpft, genesen oder negativ auf das Corona-Virus getestet sein. Ein entsprechender Negativnachweis ist unbedingt erforderlich und am Eingang vorzuzeigen. Vor der notwendigen Buchung eines E-Tickets über www.mattiaquacard.de sind die Gäste angehalten, die individuelle Art des Negativnachweises anzuklicken, bevor die finale Buchung eines E-Tickets möglich ist. Ausgenommen von der 3G-Regelung sind Kinder bis zum sechsten Lebensjahr. Bitte beachten Sie, dass ebenfalls ein Personalausweis vorgelegt werden muss.

Ungeachtet dessen gelten auch weiterhin die gängigen Abstands- und Hygieneregeln.

 

4.  Die Testergebnisse dürfen bei Beginn der Lehrstunde nicht älter als 24 Stunden sein.                                                            Das Testergebnis muss nachweislich vorgelegt werden.

 

5.  Auch Eltern und Begleitpersonen müssen auch die 3G-Regeln erfüllen, um das Hallenbad betreten zu dürfen.

 

6.  Speichel-Schnelltests können nur akzeptiert werden, wenn der Übungsleiter bei der Testausführung selbst anwesend ist            und das Ergebnis eingesehen hat.

 

7.  Sollten die Teilnehmer an einer Schwimmunterrichtsstunde nicht teilnehmen können, weil die 3G-Reglung        nicht eingehalten werden kann, so wird diese Lehrstunde nicht gutgeschrieben und auch nicht zurückerstattet.                          Sie entfällt komplett.

 

8.  Eltern, die während des Schwimmkurses in der Schwimmhalle bleiben wollen, müssen sich selbst um ihre Eintrittskarten kümmern. Bitte achten Sie bei Ihrer Buchung darauf, dass Sie den richtigen Tag  und die richtige Uhrzeit buchen!

 

9.  Sollten wegen der Covid 19-Pandemie keine Schwimmkurse mehr stattfinden können, werden diese Kurse nicht mehr weiter durchgeführt. Die Kursgebühren für diese nicht abgehaltenen Lehrstunden werden einbehalten.